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Pflegebox kostenlos erhalten – wir kümmern uns um den Antrag

Stellen Sie Ihre individuelle Pflegehilfsmittel-Box zusammen.
Wir übernehmen die Beantragung bei der Pflegekasse und liefern Ihre Pflegebox monatlich kostenfrei nach Hause.

Pflege zu Hause ist herausfordernd – wir machen es einfacher

Die häusliche Pflege bringt viele Aufgaben mit sich:
regelmäßige Besorgungen, bürokratische Anträge und die Frage, welche Pflegehilfsmittel wirklich benötigt werden.

Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass ihnen monatlich eine Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 € zustehen – vollständig übernommen von der Pflegekasse.

CURECARE nimmt Ihnen diesen Aufwand ab.

Die Pflegehilfsmittel-Box – einfach, kostenfrei, zuverlässig

Mit der CURECARE Pflegebox erhalten Sie alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bequem nach Hause geliefert – individuell zusammengestellt und monatlich angepasst. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

So einfach erhalten Sie Ihre Pflegebox

Alle nötigen Formalitäten werden Ihnen bei der Beantragung der kostenfreien monatlichen Pflegehilfsmittel abgenommen. Damit wir Sie unterstützen können, benötigen wir lediglich den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zurück.

Pflegebox individuell
zusammenstellen

Wählen Sie die Pflegehilfsmittel, die Sie benötigen.

Antrag online
oder als Print ausfüllen

Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.

Kostenfrei geliefert bekommen

Ihre Pflegebox wird monatlich direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.

Was zählt zu Pflegehilfsmitteln?​

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern und hygienischer machen.
Sie werden regelmäßig benötigt und können monatlich über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Der Anspruch besteht unabhängig davon,
ob die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Warum CURECARE?

Hochwertige, geprüfte Markenprodukte

Persönlicher Kundenservice

Monatliche,
kostenfreie Lieferung

Monatlich kündbar

Flexible und anpassbare Pflegebox

Unkomplizierte Antragsstellung

 

Sie kümmern sich um die Pflege – wir um den Rest.

Wer kann die Pflegehilfsmittel-Box erhalten?

Die Pflegebox steht Ihnen zu, wenn:

ein anerkannter
Pflegegrad (1-5) vorliegt.

die Pflege zu
Hause stattfindet.

Sie oder Ihre
Angehörigen pflegen.

 Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Sie wollen wissen, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht?

Pflegegeldrechner

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Pflegesachleistung
Alle Angaben ohne Gewähr
Jetzt anrufen und Pflegehilfsmittel liefern lassen!
Entdecken Sie die Vorteile der Pflegebox! Mit unserer Pflegebox erhalten Sie hochwertige Pflegehilfsmittel direkt nach Hause geliefert – bequem, schnell und zuverlässig. Sparen Sie Zeit und Mühe, während Sie die besten Produkte für die Pflege Ihrer Liebsten erhalten. Egal, ob Sie selbst pflegen oder Unterstützung für jemanden organisieren, unsere Pflegebox ist die ideale Lösung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im häuslichen Umfeld.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) liegt vor.
  • Die Pflege findet zu Hause (also häuslich) statt, etwa durch Angehörige oder Freunde, oder in einer Wohngemeinschaft – nicht ausschließlich im stationären Heim.
  • Das Pflegehilfsmittel muss geeignet sein, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder Selbstständigkeit zu fördern.
    Eine ärztliche Verordnung ist bei Verbrauchspflegehilfsmitteln nicht zwingend erforderlich.

Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem über unsere Webseite oder rufen Sie uns an.

Ja – grundsätzlich können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenfrei zur Verfügung stehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kosten nicht den gesetzlichen Betrag übersteigen. Seit 2025 beträgt die Pauschale bis zu 42 Euro pro Monat.
Mehrkosten, wenn Sie z. B. Produkte wählen, die den Standard übersteigen, müssen Sie selbst tragen. Bei technischen Hilfsmitteln fällt ggf. eine Zuzahlung an – bei Verbrauchsartikeln in der Regel nicht.

Der aktuelle Höchstbetrag beträgt 42 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege.
Dieses Budget können Sie monatlich nutzen, z. B. für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – schauen Sie sich dafür gerne unser Sortiment an.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfassen etwa:

  • Einmalhandschuhe
  • Mund-/Nasenschutz oder FFP2-Masken (je nach Bedarf)
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen
  • Desinfektions- oder Reinigungsmittel

Weitere Artikel finden Sie auf unserer Webseite.

Nicht übernommen werden in der Regel technische Hilfsmittel mit dauerhafter Nutzung wie Pflegebetten mit Komfortfunktion, Speziallifter oder Hilfsmittel, die nicht primär zur Erleichterung der häuslichen Pflege dienen.
Wenn ein Hilfsmittel nicht im offiziellen Verzeichnis enthalten ist, kann es sein, dass keine Kostenübernahme erfolgt – oder ein individueller Antrag nötig ist.

Einmal genehmigt, gilt die Nutzung der Pauschale fortlaufend, solange die Voraussetzungen (Pflegegrad, häusliche Pflege) bestehen und sich nichts ändert.

Ja – Sie können den Inhalt oder die Auswahl der Pflegehilfsmittel bei uns individuell anpassen oder bestimmte Artikel in größeren Mengen bestellen.

Nein – der Bezug einer Pflegebox bzw. von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wirkt sich in der Regel nicht auf das Pflegegeld aus. Pflegegeld und Pflegehilfsmittel sind unterschiedliche Leistungsarten innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Unser Versand bei uns ist für Sie vollständig kostenlos.

Wenn Ihre Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnt, sollten Sie gemeinsam mit uns:

  • einen Widerspruch einlegen (innerhalb der gesetzlichen Frist).
  • sich eine schriftliche Begründung geben lassen.
  • prüfen, ob der Antrag korrekt ausgefüllt war und alle Voraussetzungen erfüllt wurden.

CURECARE hilft Ihnen hierbei.

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel-Pauschale besteht grundsätzlich bei gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen über die Pflegeversicherung nach SGB XI. Bei privat Versicherten oder Beihilfeberechtigten kann die Versorgung je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich geregelt sein – daher am besten individuell mit der Versicherung oder mit der CURECARE GmbH abstimmen.

Ja – schon mit Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf die Verbrauchs-Pauschale für Pflegehilfsmittel.
Die Höhe der Pauschale ist dabei nicht abhängig vom Pflegegrad; der Betrag bleibt gleich (z. B. 42 Euro monatlich) bei häuslicher Pflege.

Ein Care-Paket ist eine individuell zusammengestellte Box mit wichtigen Pflege- und Hygienematerialien, die den Pflegealltag zu Hause erleichtern soll. Bei CURECARE umfasst das Care-Paket speziell die von der Pflegekasse anerkannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – wie z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.

Das Care-Paket wird monatlich, versandkostenfrei und direkt nach Hause geliefert. Der Inhalt kann flexibel angepasst werden, sodass immer genau die Produkte enthalten sind, die im Pflegealltag benötigt werden. CURECARE übernimmt außerdem komplett die Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse.

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