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Kostenlose Beratung 030 / 620 015 44

Warum wir der richtige Ansprechpartner für Pflegehilfsmittel sind:

Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittel?

Erfüllen Sie die drei folgenden Kriterien, dann können Sie gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat beziehen: *
• Es liegt ein Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vor.
• Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
• Der Pflegebedürftige wird von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) betreut.

Welche Pfelgehilfsmittel bekomme ich für die 40 € Pauschale?
Sie bekommen Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel.
Welche Schritte sind zur Antragsstellung notwendig?
Rufen Sie uns an: 030 / 62001544 Wir schicken Ihnen den zweiseitigen Antrag zu, Sie füllen beide Seiten aus, senden sie zu uns zurück und wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Kasse. Sie können den Antrag auch im Download Bereich herunterladen und ausdrucken. Sobald die Genehmigung bei uns eingegangen ist, bekommen Sie Ihr persönliches Pflegehilfsmittel Paket. Gerne beraten wir Sie bei der Zusammenstellung.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, erhalten Sie Ihre Genehmigung direkt von Ihrer Kasse oder erhalten eine Rückinformation aus unserem Hause.
Haben privat Versicherte ebenfalls Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Ja, natürlich haben auch privat Versicherte Kunden den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Sie erhalten eine Rechnung von uns, die sie zunächst bezahlen müssen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können. Nach unserer Kenntnis erstatten praktisch alle privaten Versicherer die Kosten bis zu 40 Euro im Monat.
Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Was viele nicht wissen: Angehörige haben für ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch wenn sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst betreuen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.
Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?
Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist für ein Jahr oder auch unbefristet genehmigt. Sie bestimmen den Inhalt Ihres Paketes und die Lieferung erfolgt entsprechend Ihren Wünschen automatisch und monatlich.
Kann ich die Pflegehilfsmittel monatlich ändern?
Ja. Sie können Ihre Box mit Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf – jeden Monat neu befüllen und Produkte austauschen.
Wie oft kann ich waschbare / wiederverwendbare Bettschutzeinlagen über die die Pflegekasse beziehen?
Sie können pro Jahr bis zu 2 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen.
Besteht die Möglichkeit Inkontinenzmittel über die Curecare GmbH zu beziehen?
Inkontinenzmittel sind bei den jeweiligen Pflegekassen ein eigener Posten, der nicht über die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel abgedeckt ist. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, somit ist die gleichzeitige Nutzung von Inkontinenzmitteln und Pflegehilfsmitteln möglich.
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