Warum wir der richtige Ansprechpartner für Pflegehilfsmittel sind:
Erfüllen Sie die drei folgenden Kriterien, dann können Sie gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI kostenlos Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat beziehen: *
• Es liegt ein Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vor.
• Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
• Der Pflegebedürftige wird von mindestens einer privaten Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) betreut.
Ja, natürlich haben auch privat Versicherte Kunden den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Sie erhalten eine Rechnung von uns, die sie zunächst bezahlen müssen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können. Nach unserer Kenntnis erstatten praktisch alle privaten Versicherer die Kosten bis zu 42 Euro im Monat.