toto togel 4d situs toto togel situs togel slot deposit pulsa slot gacor 4d data keluaran hk

Kostenlose Beratung 030 / 620 015 44

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ihre Frage nicht dabei? Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Oder rufen Sie uns an: Montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der 030 / 620 015 44

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im häuslichen Umfeld.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) liegt vor.
  • Die Pflege findet zu Hause (also häuslich) statt, etwa durch Angehörige oder Freunde, oder in einer Wohngemeinschaft – nicht ausschließlich im stationären Heim.
  • Das Pflegehilfsmittel muss geeignet sein, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder Selbstständigkeit zu fördern.
    Eine ärztliche Verordnung ist bei Verbrauchspflegehilfsmitteln nicht zwingend erforderlich.

Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem über unsere Webseite oder rufen Sie uns an.

Ja – grundsätzlich können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenfrei zur Verfügung stehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Kosten nicht den gesetzlichen Betrag übersteigen. Seit 2025 beträgt die Pauschale bis zu 42 Euro pro Monat.
Mehrkosten, wenn Sie z. B. Produkte wählen, die den Standard übersteigen, müssen Sie selbst tragen. Bei technischen Hilfsmitteln fällt ggf. eine Zuzahlung an – bei Verbrauchsartikeln in der Regel nicht.

Der aktuelle Höchstbetrag beträgt 42 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege.
Dieses Budget können Sie monatlich nutzen, z. B. für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – schauen Sie sich dafür gerne unser Sortiment an.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch umfassen etwa:

  • Einmalhandschuhe
  • Mund-/Nasenschutz oder FFP2-Masken (je nach Bedarf)
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen
  • Desinfektions- oder Reinigungsmittel

Weitere Artikel finden Sie auf unserer Webseite.

Nicht übernommen werden in der Regel technische Hilfsmittel mit dauerhafter Nutzung wie Pflegebetten mit Komfortfunktion, Speziallifter oder Hilfsmittel, die nicht primär zur Erleichterung der häuslichen Pflege dienen.
Wenn ein Hilfsmittel nicht im offiziellen Verzeichnis enthalten ist, kann es sein, dass keine Kostenübernahme erfolgt – oder ein individueller Antrag nötig ist.

Einmal genehmigt, gilt die Nutzung der Pauschale fortlaufend, solange die Voraussetzungen (Pflegegrad, häusliche Pflege) bestehen und sich nichts ändert.

Ja – Sie können den Inhalt oder die Auswahl der Pflegehilfsmittel bei uns individuell anpassen oder bestimmte Artikel in größeren Mengen bestellen.

Nein – der Bezug einer Pflegebox bzw. von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wirkt sich in der Regel nicht auf das Pflegegeld aus. Pflegegeld und Pflegehilfsmittel sind unterschiedliche Leistungsarten innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Unser Versand bei uns ist für Sie vollständig kostenlos.

Wenn Ihre Pflegekasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnt, sollten Sie gemeinsam mit uns:

  • einen Widerspruch einlegen (innerhalb der gesetzlichen Frist).
  • sich eine schriftliche Begründung geben lassen.
  • prüfen, ob der Antrag korrekt ausgefüllt war und alle Voraussetzungen erfüllt wurden.

CURECARE hilft Ihnen hierbei.

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel-Pauschale besteht grundsätzlich bei gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen über die Pflegeversicherung nach SGB XI. Bei privat Versicherten oder Beihilfeberechtigten kann die Versorgung je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich geregelt sein – daher am besten individuell mit der Versicherung oder mit der CURECARE GmbH abstimmen.

Ja – schon mit Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf die Verbrauchs-Pauschale für Pflegehilfsmittel.
Die Höhe der Pauschale ist dabei nicht abhängig vom Pflegegrad; der Betrag bleibt gleich (z. B. 42 Euro monatlich) bei häuslicher Pflege.

Ein Care-Paket ist eine individuell zusammengestellte Box mit wichtigen Pflege- und Hygienematerialien, die den Pflegealltag zu Hause erleichtern soll. Bei CURECARE umfasst das Care-Paket speziell die von der Pflegekasse anerkannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – wie z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.

Das Care-Paket wird monatlich, versandkostenfrei und direkt nach Hause geliefert. Der Inhalt kann flexibel angepasst werden, sodass immer genau die Produkte enthalten sind, die im Pflegealltag benötigt werden. CURECARE übernimmt außerdem komplett die Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse.

Nach oben
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.